Typische Risiken

Aus welchen Motiven wurden in der Vergangenheit Pensionszusagen neu eingerichtet?

Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer wurden in Vergangenheit oftmals aus rein steuerlichen Motiven erteilt. Insbesondere der aus der Pensionsrückstellung herrührende Innenfinanzierungseffekt veranlasste Berater aus den verschiedensten Fachrichtungen, den von ihnen betreuten GmbH-Geschäftsführern die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung in Form der unmittelbaren Pensionszusage zu empfehlen.

Dabei wurde leider dem eigentlichen Wesen einer Versorgungszusage in vielen Fällen zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet. So wurde insbesondere die Tatsache, dass die GmbH damit Risiken übernimmt, die fernab vom operativen Geschäft der Gesellschaft angesiedelt sind, und die im eigentlichen Sinne astreines Versicherungsgeschäft darstellen, leider völlig untergewichtet.

Jahre später treten diese Aspekte – bedingt durch die demografische und wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes – auf einmal in den Vordergrund. Und so wird aktuell vielen Geschäftsführern klar, dass die ursprünglich als Steuersparmodell eingerichtete Pensionszusage heute für die verpflichtete GmbH ein nicht unerhebliches Risiko darstellt.

Die Problematik tritt verstärkt zu Tage, wenn

  • der Geschäftsführer vorzeitig aus den Diensten der GmbH ausscheiden möchte,
  • ein Gesellschafterwechsel geplant ist,
  • das Unternehmen veräußert oder es an einen Nachfolger übergeben, oder
  • die Bonität der GmbH zur Kapitalbeschaffung verbessert werden soll.

Können fehlerhafte Textgestaltungen ein ernsthaftes Problem darstellen?

Fehlerhafte Textgestaltungen von Pensionszusagen können unter Umständen dazu führen, dass die Finanzverwaltung die gebildeten Rückstellungen nicht anerkennt und somit der Steuerstundungseffekt der Rückstellungen verloren geht.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass zwar viele Unternehmen die vorhandene Rückdeckung zur Sicherung der Ansprüche für den Konkursfall an die Geschäftsführer verpfändet haben, diese Verpfändung aber erfahrungsgemäß in den meisten Pensionszusage Texten durch eine falsche Formulierung wieder außer Kraft gesetzt wird.

Welches wesentliche Hauptproblem besteht bei den allermeisten Pensionszusagen?

Viele Gesellschafter-Geschäftsführer von mittelständischen Unternehmen haben sich in der Vergangenheit eine Pensionszusage erteilt ohne über den tatsächlichen Liquiditätsaufwand bzw. die schwerwiegenden Folgen bei nicht ausreichender Ausfinanzierung informiert worden zu sein.

Sehr oft wurde die Pensionszusage nur aufgrund der Steuerersparnis der Rückstellungen ohne Kapitalansammlung erteilt bzw. über eine Kapitallebensversicherung rückgedeckt, was in beiden Fällen nun sehr häufig zu großen Problemen führt, da die Pensionszusage jetzt sehr oft nicht finanzierbar ist und Unternehmensverkäufe dadurch sehr erschwert werden.

Eine weitere zusätzliche Problematik zu den bestehenden Unterdeckungen ergibt sich dadurch, dass sich das benötigte Kapital längst nicht mehr nach dem Rentenbarwert durch Heubeck ergibt, sondern durch die gestiegene Lebenserwartung und den von der Finanzverwaltung geforderten unrealistischen Rechnungszins von 6% netto p.a. um ca. 30% über den Rentenbarwerten nach Heubeck liegt (siehe auch Bilanzierung nach IAS).

Wie sieht das Rückdeckungsmodell nach „Heubeck“ mit einer Kapitalversicherung konkret aus?

In der Vergangenheit wurde zur Absicherung einer erteilten Pensionszusage sehr häufig das Rückdeckungsmodell nach „Heubeck“ verwendet. Für diese Form der Rückdeckung wird der Kapitalbedarf entsprechend der steuerlichen Vorschriften im Pensionsalter (in aller Regel 65 Jahre) ermittelt (= Pensionsrückstellungswert in der Steuerbilanz im Pensionsalter). Die Höhe der Rückdeckungsversicherung wird dann so dimensioniert, dass die voraussichtliche Ablaufleistung (inkl. nicht feststehender Überschüsse) dem Altersrentenbarwert nach den Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entspricht.

Der tatsächliche Kapitalbedarf ist jedoch erheblich höher, da ein vorhandenes Kapital in Höhe des „Heubeck-Altersrentenbarwertes“ nicht ausreichen würde, um die zugesagte Versorgungsleistung (Altersrente/Hinterbliebenenrente) lebenslang zu finanzieren. Dies zeigt sich, wenn man den Kapitalbedarf ermittelt, der nach den Rechnungsgrundlagen der Deutschen Versicherungswirtschaft zur Finanzierung einer zugesagten Altersrente/Hinterbliebenenrente erforderlich sein wird.

Um eine lebenslange Zahlung der zugesagten Versorgungsleistung zu ermöglichen, müssten sich die vorhandenen Finanzierungsmittel an der Höhe der Einmalprämie orientieren, die erforderlich wäre, um das Versorgungsversprechen im Alter durch eine kongruente Renten-Rückdeckung aus zu finanzieren. Den hierfür notwendigen Einmalbeitrag für eine bei Rentenbeginn sofort beginnende Altersrentenversicherung (ggf. mit Übergang auf Witwen(r)rente) nennt man Versicherer-Barwert. Aufgrund der unterschiedlichen Annahmen über die Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln Heubeck–Zins 6% / DAV 2004, Zins 2,25% und zunehmende Langlebigkeit) fällt der Finanzierungsbedarf im Pensionierungsalter nach dem „Versicherer-Barwert“ deutlich höher aus, als die Wertermittlung auf der Basis der Heubeck-Richttafeln.

Gibt es zu einer klassischen Versicherungslösung auch Alternativen?

Insgesamt gibt es eine Vielzahl von Varianten um eine Pensionszusage abzusichern. Es gibt keinen Königsweg. Das Finanzierungskonzept sollte immer mit den Beteiligten unter Würdigung der Gesamtumstände sehr sorgfältig und gewissenhaft abgestimmt werden.